Transportaufkleber für die Kennzeichnung von Lithium-Metall-Batterien und Batterien mit Lithiumlegierung (UN-Nummer 3090). Die weißen Etiketten mit schwarzem Aufdruck sind für alle Versandstücke, die Lithium-Metall-Batterien oder Batterien mit Lithiumlegierung nach Sondervorschrift 188 enthalten, gültig.
ⓘ Aktualisierungen der ADR:
Seit dem 01.01.2019 sieht die Regelung SV 188 und Punkt 5.2.1.9 ADR 2021 neue Größen für Kennzeichnung von Lithiumbatterien auf Verpackungen vor. Es gelten die neuen Mindestmaße 100 mm x 100 mm sowie für kleine Verpackungen 100 mm x 70 mm.
Seit dem 01.01.2023 muss keine Telefonnummer mehr eingetragen werden. Bereits gedruckte Aufkleber dürfen bis 31.12.2026 verwendet werden.