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Da Elektro-Prüfplaketten in einer ganzen Reihe von Bereichen eingesetzt werden können, sind auch die Anforderungen an das Material entsprechend hoch. Wir bieten Ihnen Prüfplaketten aus widerstandsfähige Folie oder Dokumentenfolie und decken damit eine Vielzahl an Anforderungen an die Prüfplaketten ab.
Für alle anspruchsvollen Bereiche sind Prüfplaketten aus Folie die richtige Wahl – egal ob für Ihre Anlagen im Außenbereich oder die Kennzeichnung in Ihren Produktionshallen.
Elektro-Prüfplaketten werden in allen Bereichen verwendet, in denen elektrische Maschinen, Anlagen und Geräte geprüft werden. Vor allem bei Elektrikern gehören die Elektro Prüfaufkleber zur Grundausrüstung. Ist eine Anlage geprüft, muss das auch mit einer passenden Plakette bestätigt werden.
Daher kommen für Elektro-Etiketten eine Reihe an unterschiedlichen Einsatzbereichen in Frage: Im Innenbereich, in Ihren Produktionsstätten, in Lagern, in Büros und in vielen weiteren Umgebungen. Selbst im Außenbereich werden sie eingesetzt, weshalb Elektro-Prüfplaketten denselben äußeren Einflüssen standhalten müssen, wie die Anlage selbst.
Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln und Geräten werden von einer befähigten Person, einer zertifizierten Fachkraft, durchgeführt. Dafür muss ein Unternehmer rechtzeitig Termine vereinbaren, damit die Prüfintervalle eingehalten werden. Werden Prüfzeiträume überschritten, dürfen Mitarbeiter die Gerätschaften solange nicht verwenden, bis sie erneut einer Elektro Prüfung unterzogen wurden.
Für die Prüfung und die Verwendung elektrischer Anlagen greifen eine ganze Reihe von Regeln. Die wichtigsten Regeln zur Prüfung Ihrer Anlagen finden Sie in bestimmten VDE-Normen, in denen alle technischen Kriterien einer sachgemäßen Prüfung festgehalten sind. Sie dienen als technische Grundlage für Ihre Prüfung, weshalb Elektro-Prüfplaketten oftmals auf die VDE verweisen. Elektro Prüfaufkleber stehen folglich in Verbindung mit VDE-Normen. Daher finden Sie auch Prüfetiketten mit dem Aufdruck „Geprüft nach VDE“, „Nächster Prüftermin VDE“ und andere Wortlaute im Sortiment.
Auch die BGV A3 (heute auch DGUV Vorschrift 3) gehört zur Prüfung eines elektrischen Betriebsmittels meist dazu. Hier werden keine technischen Definitionen angegeben. In der BGV A3 ist dafür die Prüfungspflicht genau geregelt: So darf eine solche Kontrolle nur von einer berechtigten Person durchgeführt werden und muss in einem Intervall erfolgen, das sich nach der eigenen Gefährdungsbeurteilung richtet. Außerdem ist eine durchgeführte Prüfung mit einer passenden Elektro-Prüfplakette zu bestätigen.
Wie oft eine Elektrofachkraft die elektrischen Geräte in einem Unternehmen prüft, hängt ganz vom elektrischen Betriebsmittel und dessen Einsatzgebiet ab. Ähnliche Geräte sind auf einer Bausteller beispielsweise ganz anderen Belastungen ausgesetzt als im Büro. Der Gesetzgeber unterscheidet:
Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel sind beispielweise von Hand geführte Elektrowerkzeuge, Laborgeräte, Bürogeräte, Verlängerungskabel oder auch die Kaffeemaschine in der Büroküche. Es handelt sich um alle elektrischen Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem zum anderen Platz transportiert werden können oder üblicherweise in der Hand gehalten werden.