Transportaufkleber
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 muss keine Telefonnummer mehr eingetragen werden. Bereits gedruckte Aufkleber dürfen bis 31.12.2026 verwendet werden.
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// A.N. product photo link mask important ?>Art-Nr.: TA024F-070-UN3090Transportaufkleber, Polyethylen, 100 x 70 mm// A.N. product long name link mask important ?> Transportaufkleber, ADR188, Polyethylen, weiß-schwarz-rot, 100 x 70 mm, enthält Lithium Metall Batterien
- Aufdrucktext:
- UN 3090
- Klebstoff:
- permanent klebend
- Rollenkern:
- 3 Zoll (76,2 mm)
- VE:
- 500 Etiketten auf 1 Rolle/n
23,99 € 500 Etiketten (47,98 € je 1.000 Etiketten) Bester Staffelpreis 6,99 €
Lithium Batterie Aufkleber: Sicherer Transport von Lithiumbatterien
Unsere Lithium Batterie Aufkleber sind speziell für den sicheren Transport von Lithiumbatterien entwickelt worden. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Pakete ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Die Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorschriften für Lithiumbatterien ist längst verstrichen. Dennoch herrscht in vielen Unternehmen noch immer Unsicherheit und die gesetzeskonforme Kennzeichnung wird somit nicht konsequent umgesetzt. Wir beantworten Ihnen daher die häufigsten Fragen zum Thema.
FAQ - Ihre Fragen zur Kennzeichnung von Lithiumbatterien einfach beantwortet
1. Wann ist mein Unternehmen von der Kennzeichnungsverordnung für Lithiumbatterien betroffen?
Vereinfacht ausgedrückt: Immer wenn das Wort "Lithium" in der Bezeichnung von Ihnen vertriebener Batterien oder Akkus vorkommt, ist die Auseinandersetzung mit den gefahrgutrechtlichen Vorgaben für Sie Pflicht. Gleiches gilt zudem für sämtliche Geräte, die mit lithiumhaltigen Batterien ausgerüstet werden oder denen lithiumhaltige Batterien beim Versand beiliegen.
2. Sind auch Akkus von den gefahrgutrechtlichen Vorgaben betroffen?
Ja. Alle Lithium-Batterien, unabhängig davon wie groß die Versandmenge ist und egal ob wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar, sind als Gefahrgut einzustufen und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Unterschieden werden diese lediglich in den UN-Nummern:
- Lithium-Ionen Batterien = UN 3480 / UN 3481 (nicht wiederaufladbar)
- Lithium-Metall Batterien = UN 3490 / UN 3491 (wiederaufladbare Akkus) stehen.
3. Gelten Ausnahmen oder gesonderte Vorschriften für Knopfzellen?
Nein, auch eine lithiumhaltige Knopfzelle wird als Lithiumbatterie eingestuft und muss entsprechend als Gefahrgut behandelt werden. Im Rahmen der Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach SV 188 f) und g) ADR gibt es jedoch eine Unterscheidung: Demnach ist es unerheblich, wie viele Knopfzellen in versendeten Geräten oder auch Platinen verbaut sind. Die Anzahl der Knopfzellen muss nicht konkret gekennzeichnet oder dokumentiert werden.
4. Welche Konsequenzen drohen mir bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
Neben gewerberechtlichen Konsequenzen ist für Batterie- und Gerätevertreiber auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahngebühren zu rechnen. Es ist am Markt zu beobachten, dass viele Unternehmen Ihre Anwälte gezielt auf den Verstoß der Kennzeichnungsnorm angesetzt haben. So werden häufig Testkäufe von lithiumhaltigen Produkten durchgeführt, um eine anschließende Abmahnung mit unangenehmer finanzieller Belastung auszusprechen.
5. Wo erhalte ich die notwendigen Informationen über meine Produkte als Händler oder Wiederverkäufer?
In den Datenblättern Ihrer Produzenten werden Ihnen meist schon alle gefahrgutrechtlichen Fragen beantwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihrer Waren in Verbindung. Zudem hilft Ihnen auch Ihr Versanddienstleister zu den allen Fragen rund um Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Lithiumbatterien.
Rechtlicher Hintergrund
Generelle Voraussetzung für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien ist der Nachweis der erfolgreichen UN-Prüfung (UN-Manual, "Test and Criteria") unabhängig davon, ob die Sendung unter freigestellte Menge fällt oder als Klasse 9 Gefahrgut eingestuft ist und somit die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang gelten. Zellen und Batterien, die in irgendeiner Form Lithium enthalten, müssen UN 3090, UN3091, UN3480 oder UN3481 zugeordnet werden:
- UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung oder Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstung (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
- UN 3091 wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstung oder Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstung verpackt
- UN 3090 wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung)
- UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien (einschließlich Lithium-Polymer-Batterien)
Mit Ausrüstung bedeutet in diesem Fall, dass die Batterie mit dazugehörigem Gerät, aber noch nicht verbaut, verschickt wird. In Ausrüstung bedeutet folglich, die Batterie wird verbaut versendet.
Ausgehend davon, geben die einzelnen Regularien weitere Auskunft über Beförderungsbedingungen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben sowie Ausnahmen bei dem jeweiligen Transportweg und -mittel. Die hier getroffenen Angaben beziehen sich auf die Beförderung im Luftverkehr (IATA).
Batterien sachgerecht kennzeichnen mit Labelident
Unsere Batterie Paketaufkleber sind die optimale Lösung für jeden Versand und Transport Ihrer Lithium-Ionen-Batterien oder –akkus. Alle Akku Etiketten sind mit einem permanent haftenden Klebstoff auf Acrylbasis ausgestattet und haften daher sicher über die gesamte Dauer des Transports hinweg.
In unserem Sortiment finden Sie eine große Auswahl an Transportaufklebern nach UN 3480, UN 3481, UN 3090 und UN 3091.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 muss keine Telefonnummer mehr eingetragen werden. Bereits gedruckte Aufkleber dürfen bis 31.12.2026 verwendet werden.