Gefahrgutetiketten der Klasse 9A für den sicheren Transport von Lithium-Batterien. Die Gefahrenklasse 9A beschreibt gemäß neuer ADR 2017 sämtliche Stoffe und Materialien, deren Gefahrenpotenzial nicht unter die Klassen 1-8 sowie nicht unter die Sondervorschrift SV 188 fällt. Gefahrgutetiketten der Klasse 9A können ab dem 01.01.2017 zur Kennzeichnung Ihrer Versandstücke und Pakete verwendet werden.
Die Kennzeichnung mit Transportaufklebern der Gefahrenklasse 9A ist ab dem 01.01.2019 Pflicht. Außerdem muss auf jedem Gefahrgut der Klasse 9A auch die zugehörige UN-Nummer auf der Verpackung angebracht werden.