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Kabelprüfplakette: Geprüft nach DGUV Vorschrift 3 - auf Rolle

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Die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden seit dem 1. Mai 2014 in einem neuen Regelwerk vereinheitlicht. Unter anderem wird das bekannte Kürzel "BGV" durch entsprechende "DGUV Vorschriften" abgelöst. Bei Labelident erhalten Sie Kabelprüfplaketten mit der aktuellen Aufschrift "Geprüft nach DGUV Vorschrift 3", welche Sie für bisherige Kennzeichnungen mit Kabelprüfplaketten "Geprüft nach BGV A3" einsetzen können.

Kabelprüfplaketten wie "Geprüft nach DGUV Vorschrift 3" bieten Ihnen die Möglichkeit, Kabel übersichtlich mit Prüfdaten zu kennzeichnen. Die transparente und selbstklebende Folie ist ein Schutzlaminat, welches ihre Beschriftung auf der Plakette versiegelt. Bei kleineren Kabeldurchmessern lassen sich die Kabelprüfplaketten auch als Kabelfahnen anbringen.
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