BetrSichV Vorschriften - im Pack
» Weitere Informationen: Häufige Fragen zur BetrSichV Vorschrift
- Selbstzerstörende Dokumentenfolie, die einen Manipulationsschutz bietet
- Plaketten in der Packung (Taschenformat)
- Prüfaufdruck: Geprüft gemäß BetrSichV
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Art-Nr.: PT40D30-22
- Zeitraum:
- 2022-2027
- Klebstoff:
- permanent klebend
- Materialhinweis:
- manipulationssicher, selbstzerstörend beim Ablösen
- Anwendung:
- Betriebsmittelprüfung
- VE:
- 144 Plaketten in der Packung
12,49 € Bester Staffelpreis 3,49 € -
Art-Nr.: PT40D30-23
- Zeitraum:
- 2023-2028
- Klebstoff:
- permanent klebend
- Materialhinweis:
- manipulationssicher, selbstzerstörend beim Ablösen
- Anwendung:
- Betriebsmittelprüfung
- VE:
- 144 Plaketten in der Packung
12,49 € Bester Staffelpreis 3,49 €
Prüfplaketten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Kennzeichnen Sie Betriebsmittel und elektrische Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mit unseren hochwertigen Prüfplaketten geben Sie direkt am Betriebsmittel an, dass Ihre Arbeitsmittel gemäß passender Gefährdungsbeurteilung geprüft wurden. Über den Aufdruck der Prüfplaketten kennzeichnen Sie Prüfintervalle von bis zu 6 Jahren ab dem Startjahr - dank Monatskranz auf den Monat genau. Die selbstklebenden Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind ideal geeignet für die regelmäßigen Kontrollen und die Verklebung an Maschinen, Werkzeugen und elektrischen Anlagen.
Wir bieten Ihnen Prüfplaketten aus manipulationssicherer Dokumentenfolie an. Wählen Sie die passenden Prüfplaketten und kennzeichnen Sie gemäß BetrSichV.

BetrSichV Prüfplaketten aus Dokumentenfolie
- Anwendungsgebiet: innen und außen
- manipulationssicher, selbstzerstörend beim Ablösen
- permanent haftend
Was regelt die BetrSichV?
Diese Prüfplaketten Vorschrift regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Die regelmäßige Prüfung ist ein wichtiger Punkt, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Arbeitsmittel und Geräte müssen auf eine sichere Funktionalität sowie Montage bzw. Installation geprüft werden. So können Schäden früh erkannt und aufgezeichnet werden. Den Beschäftigten muss eine einwandfreie und aktuelle Technik zur Verfügung stehen. Als Nachweis dient die Dokumentation mittels Prüfbericht und Prüfplakette nach BetrSichV.
Welche Arbeitsmittel benötigen eine Prüfplakette im Sinne der BetrSichV?
Arbeitsmittel, die nach BetrSichV geprüft werden müssen und deren Zustand mit einer BetrSichV Plakette dokumentiert werden, können Werkzeuge, Maschinen, Geräte oder Anlagen sein, die zur Verrichtung der Arbeit benötigt werden. Darunter fallen auch überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung umfasst jegliche Tätigkeiten mit diesen wie zum Beispiel Montierung, Installation, Umbauen, Prüfen, Transportieren oder Demontieren.
Wer darf Prüfplaketten gemäß BetrSichV betriebssicher anbringen?
Eine Prüfung und das Anbringen einer Prüfplakette BetrSichV erfordert eine befähigte Person. Um als „befähigt“ zu gelten, muss der Prüfer gewisse Anforderungen erfüllen, die näher in der "Technischen Regel für Betriebssicherheit" TRBS 1203 erläutert werden. Hierfür spielen die berufliche Ausbildung und die entsprechende Erfahrung eine Rolle, da erforderliche Fachkenntnisse mitgebracht werden müssen. Der Arbeitgeber muss die „befähigte Person“ festlegen. Einen Sonderfall gibt es bei überwachsungsbedürftigen Anlagen, da sie gesetzlich vorgegebene Prüffristen haben und ein Teil davon durch eine „zugelassene Überwachungsstelle“ geprüft werden muss.
Wann muss eine neue BetrSichV Prüfplakette angebracht werden?
Eine Prüfungsfrist ist ein festgelegter Zeitraum zwischen zwei Prüfungen. Diese Festlegung erfolgt durch den Arbeitgeber oder der entsprechenden Norm der BetrSichV. Das Prüfintervall muss so gelegt werden, dass der zu prüfende Gegenstand jederzeit sicher nutzbar ist. Diese Intervalle können je nach Ergebnissen jederzeit verkürzt oder verlängert werden. Hier helfen BetrSichV Prüfplaketten den letzten und den nächsten Prüftermin sauber und gut deutlich zu kennzeichnen.